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Dienstag, 3. Februar 2009

USA: Dreimal lebenslänglich für Vergewaltigung

Derrick Dodson war gerade einmal 14 Jahre alt, als er seine erste Strafe ausfasste: Drei Vergewaltigungen und vier Einbrüche brachten ihm 12 Jahre Haft ein.

Das war 1985. Nun wurde der mittlerweile 37-Jährige aus dem US-Bundesstaat Georgia wegen ähnlicher Delikte zu dreimal lebenslänglich und noch einigen Jahrzehnten Haft zusätzlich verurteilt.

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"Wir haben die Opfer, wir haben seine DNS-Spuren, wir haben die Vorstrafen", sagt der zuständige Staatsanwalt. "Die Beweislage ist eindeutig."

Sein erstes Opfer traf Dodson in einer Münzwäscherei. Er zwang die 26-jährige Frau mit einem Messer in ihr Auto. Nach der Fahrt zu einer abgelegenen Straße verging er sich an ihr.

Zwei Wochen später stieg er in die Wohnung einer 18-Jährigen ein. Mit vorgehaltenem Messer vergewaltigte er sie und zwang sie zum Oralverkehr. Am nächsten Tag wurde er von seinem Opfer auf der Straße erkannt und von der alarmierten Polizei verhaftet. Beide Frauen sagten gegen ihn aus.

"Bei der Strafe gab es absolut keinen Spielraum," sagt sein Pflichtverteidiger. Dodson bekannte sich der Vergewaltigung, des Einbruchs, des Raubüberfalls, der Entführung sowie weiterer Delikte füs schuldig. Vier Anklagepunkte wegen schwerer Körperverletzung in Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch wurden fallen gelassen.

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Quelle: ledger-enquirer.com

Dienstag, 27. Januar 2009

Nach der Disco vergewaltigt

Der fröhliche Tanzabend in einer Nürnberger Disco endete mit einer Vergewaltigung: Ein Jahr später kämpft eine 22-Jährige mit den Folgen der Tat. Der vorbestrafte Angeklagte Erol F. (20) kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Am 2. März 2008 war Sabine H. mit Freundinnen und ihrer Schwester unterwegs, in einer Disco lernten sie eine Clique junger Männer kennen. Sie lachten, flirteten. Später machte sich die Gruppe auf den Heimweg, Sabine H. blieb mit dem 20-jährigen Erol F. zurück. Die beiden küssten sich, dann wollte Erol F. mehr. Sabine H., sexuell unerfahren, wehrte sich gegen die Fummeleien. Da wurde der junge Mann rabiat: Er riss Sabine H. an ihren langen Haaren, zwang sie zum Oralverkehr. Dass die junge Frau weinte, scherte ihn in dieser Nacht wenig.

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Fast ein Jahr später treffen sich Sabine H. und Erol F. zum ersten Mal nach der Tat wieder. Über seinen Anwalt, Martin Kefer, hatte der Angeklagte versucht, Kontakt zu seinem Opfer aufzunehmen. Er hatte einen Entschuldigungsbrief geschrieben, Schmerzensgeld angeboten und darauf gehofft, sich mit Sabine H. außerhalb des Gerichtssaals zu einigen. Doch die junge Frau schreckte zurück - sie wollte keinen Kontakt zu ihrem Peiniger. Außerdem, so erklärt ihre Anwältin, Andrea Kühne, leidet Sabine H. bis heute unter den Folgen der Tat: Tagsüber wagt sich die 22-Jährige kaum alleine aus dem Haus, nachts schreckt sie aus ihren Träumen hoch.

Für Sabine H. bedeutet der Prozess, wie häufig bei Vergewaltigungsopfern, Belastung und Befreiung gleichermaßen. Sie hofft, dass ihr geglaubt wird, sie erwartet, dass der Angeklagte schuldig gesprochen wird - wie schwer die Strafe ausfällt, ist für sie dagegen kaum entscheidend.

Für den Angeklagten Erol F. ist die Situation vor dem Jugendgericht nicht neu. Er ist mehrfach vorbestraft - unter anderem, weil er seine frühere Freundin verprügelte. Einen Übergriff, den er als «Kindergeschichte« bagatellisiert. Und obwohl er die Vergewaltigung von Anfang an einräumt - als Richterin Andrea Elfrich nachhakt, spielt er auch diese Tat herunter. «Ich hab’s halt übertrieben«, sagt er und nennt die Attacke «irgendwie ja doch keine richtige Vergewaltigung«. Richterin Andrea Elfrich weist ihn immer wieder zurecht.

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Dennoch kommt Erol F. mit einem blauen Auge davon: Zum Zeitpunkt der Tat war er 20 Jahre alt, die Jugendgerichtshilfe stellt deutliche Reiferückstände fest. Nach Jugendrecht wird er zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. An Sabine H. muss er 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Noch kann Sabine H. mit den Erlebnissen nicht abschließen, ein weiterer Prozess dürfte folgen. Während sie mit ihrem Peiniger auf der Straße kämpfte, wurde ihre Schwester - wahrscheinlich von Erol Fs. Freunden - schikaniert. Noch ermittelt die Staatsanwaltschaft. Klar ist: Sie erlitt einen Nasenbeinbruch. Und auch hier ist die Rede von einem sexuellen Übergriff.

Quelle: hilpoltsteiner-zeitung.de

Prozessbeginn in Kelheim: Vergewaltigung und Körperverletzung

Wegen Vergewaltigung in drei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen musste sich heute ein 32-jähriger Albaner vor dem Regensburger Landgericht verantworten. Dem in Kelheim wohnhaften Mann wird vorgeworfen, Ende 2007 und Anfang 2008 seine damalige Freundin zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.

Seit neun Monaten sitzt Salih R. in Untersuchungshaft. Die Anklagen gegen den Mann sind schwerwiegend: Weihnachten 2007 soll er von seiner damalige Freundin Oralverkehr in ihrer Wohnung gefordert haben. Wegen der Anwesenheit zweier Gäste weigerte sich die Frau jedoch. Daraufhin zwang der Angeklagte sie zum Geschlechtsverkehr. Wenige Wochen später nötigte der Angeklagte seine Freundin erneut zu sexuellen Handlungen. Dabei bedrohte er das Opfer mit seinem Rottweiler. Da der Kampfhund die Frau schon einmal schwer am Oberschenken verletzt hatte und der Angeklagte drohte den Hund wieder auf sie zu hetzen, befriedigte die Frau ihn oral.eien zum Teil geständig und wurden in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.

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Salih R. wird noch ein weiterer sexueller Missbrauch vorgeworfen. Mitte März 2008 hat er einer Besucherin der Diskothek, in der er als Türsteher arbeitet, angeboten, sie nach Hause zu fahren. Doch stattdessen fuhr er mit der Frau auf einen Parkplatz und zwang sie zum Geschlechtsverkehr. Während der Angeklagte sich an der jungen Frau verging, rief diese in ihrer Not eine Freundin an. Dieses Gespräch wurde von der Freundin aufgezeichnet. Allerdings wurde heute die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Frage gestellt. So sagte ein Zeuge aus, die Frauen hätten die Vergewaltigung nur erfunden, da der Angeklagte „ein Arschloch“ sei.

Sollte Salih R. verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren. Das Urteil könnte noch diese Woche fallen.

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Quelle: tvaktuell.com

Freitag, 23. Januar 2009

Priester nach Penis-Biss bei Männer-Sex freigesprochen

Ein 47-jähriger katholischer Priester aus Österreich ist vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht nicht zweifelsfrei fest, ob der Angeklagte tatsächlich einem Strichjungen schuldhaft in den Penis gebissen und ihn dadurch erheblich verletzt hatte.

Der Geistliche hatte sich vor Gericht auf Notwehr berufen. Der Strichjunge, den er kurz zuvor in einer Gaststätte kennenlernte, habe ihm das Mobiltelefon weggenommen und sei fortgelaufen. Draußen habe er ihn gezwungen, sein Glied in den Mund zu nehmen.

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Vor lauter Ekel habe er schließlich zugebissen. Laut Urteil könne durchaus davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem sexuellen Übergriff um einen „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“ gehandelt habe, der einen solchen Biss rechtfertigen würde.

Im ersten Prozess war der Priester noch vom Amtsgericht Frankfurt zu sechs Monaten haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die ebenso wie der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, zeigte sich noch in ihrem Schlussvortrag von seiner Schuld überzeugt und forderte 18 Monate Haft ohne Bewährung. „Das ist gewiss kein Freispruch erster Klasse“, sagte Vorsitzender Richter Ulrich Fidora, „es ist unfassbar, dass ein katholischer Priester so tief sinken kann wie Sie“.

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Quelle: www.welt.de

Mittwoch, 21. Januar 2009

Duo entführte und vergewaltigte 19-Jährige: Haft

Ein 18-jähriger Kärntner ist am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung, Nötigung und anderer Delikte zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wie erst jetzt bekannt wurde, fand der Prozess bereits vergangene Woche statt. Der Bursch hatte mit einem 17-jährigen Komplizen im August 2008 eine junge Frau entführt.

Das Duo fuhr mit der 19-Jährigen per Zug nach Oberösterreich und Salzburg, wobei sie mehrmals zu Oralverkehr genötigt und vergewaltigt wurde. Der Fall hatte für großes Aufsehen in Österreich gesorgt - drei Tage lang befand sich die junge Frau in der Gewalt ihrer Entführer.


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Neben der sexuellen Nötigung wurde sie auch dazu gezwungen, am Bahnhof in Salzburg mit einem anderen Reisenden gegen Geld Oralverkehr durchzuführen. Der Preis: fünf Euro. Außerdem musste die 19-Jährige mit einem Abschleppseil an den Händen gefesselt einem Auto nachlaufen. Gerettet wurde sie durch Zufall - bei der Routinekontrolle einer Polizeistreife konnte sie auf sich aufmerksam machen.

17-jähriger Komplize bereits im Oktober 2008 verurteilt

Abseits jeglichen Medienrummels fand in der Vorwoche der Prozess gegen den Haupttäter statt. Er musste sich laut Anklageschrift wegen Nötigung, Vergewaltigung, Diebstahls und Urkundenunterdrückung verantworten. Der 17-jährige Freund des Entführers war bereits im Oktober vergangenen Jahres zu fünf Monaten bedingter Haft wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat verurteilt worden.

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Quelle: www.krone.at