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Mittwoch, 31. Dezember 2008

Mit 92 Jahren Fahrprüfung bestanden

Nachdem ihm sein Führerschein entzogen worden war, hat ein 92-jähriger Mann in der Schweiz seine Führerscheinprüfung wiederholt - und bestanden.

Ein Mann aus der Schweiz hat mit 92 Jahren die Fahrprüfung bestanden. Die Behörden hatten ihm den Führerschein zuvor entzogen, nachdem er ein Fahrverbot übersehen hatte und die vom Straßenverkehrsamt angeordnete Kontrollfahrt nicht bestanden hatte, wie Radio DRS am Mittwoch berichtete.



Der 92-Jährige aus Spiez im Berner Oberland entschied sich deshalb zu einem Neuanfang, bestand die theoretische Fahrprüfung auf Anhieb, absolvierte den Erste-Hilfe-Kurs und schaffte am Dienstag in Thun auch die praktische Fahrprüfung.

Er zeigte sich in dem Radiobericht stolz auf das Erreichte. "Das Fahren ist mir etwas Angenehmes. Jetzt habe ich wieder meine ehemalige Freiheit zurück, wenn ich irgendwo hin will und muss nicht mehr schauen, wann ein Zug fährt", sagte er.


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Er sei sich bewusst, dass er nun "Sorge tragen und aufpassen müsse", sagte er. Vor seinem Führerscheinentzug war laut dem Bericht 60 Jahre und 1,2 Millionen Kilometer unfallfrei unterwegs gewesen.

Quelle: tt.com

Samstag, 27. Dezember 2008

Kein Führerscheinentzug trotz 2,12 Promille

Trotz 2,12 Promille am Steuer hat ein Student seinen Führerschein bereits nach einem zweimonatigen Fahrverbot wieder zurückbekommen.

Grund für die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der völlig geänderte Lebenswandel des reumütigen Autofahrers bereits während des Gerichtsverfahrens.



Mit 2,12 Promille erwischt
In dem verhandelten Fall war der Autofahrer mit 2,12 Promille von der Polizei gestellt worden. Dieses Erlebnis schockierte den Betroffenen so stark, dass er fortan keinen Tropfen Alkohol mehr anrührte, therapeutische Hilfe suchte und an einer Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Autofahrer teilnahm. Seine Abstinenz wies er durch Laborbefunde von Blutuntersuchungen nach.

Nicht grundsätzlich ungeeignet
Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht wiesen die Richter darauf hin, dass die Fahrerlaubnis eigentlich komplett entzogen werden müsste. Da der Autofahrer vom Gericht jedoch nicht mehr als grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wurde, durfte er den Führerschein behalten.


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Urteil bestätigt
Das Landgericht bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts, nach dem der Betroffene bereits nach Ablauf des Fahrverbotes seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hatte. Das Berufungsgericht betonte, dass er seitdem völlig unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Deshalb sei die Entscheidung des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten.

Quelle: t-online.de