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Freitag, 12. Dezember 2008

Uneinsichtiger Tierquäler empfindet Strafe zu hoch


Bild: Der Tierwürger beim Verlassen des Gerichts (c) tz

München: Tierquäler findet 300 Euro Strafe für 30 Euro teures Tier zu hoch.

Im vergangenen April riefen Passanten, aus einer Fußgängerzone in München, die Polizei zur Hilfe weil ein Mann in aller Öffentlichkeit ein Kaninchen aus einem Karton holte um es zu quälen.

Der 27-Jährige soll, nach Aussagen von Zeugen, das Kaninchen unter anderem gewürgt und bespuckt haben. Bei der Polizei sagte er aus, dass er das Tier einigen Kollegen zeigen wollte und er aufgrund eines hohen Pulses zu stressbedingten Aggressionen neigen würde.

Einen Strafbefehl über 300 Euro lehnte er ab, weswegen der Fall vor das Amtsgericht ging. Dort entschied der Richter, dass die Strafe angemessen sei. Dennoch zeigt der 27-Jährige keine Einsicht und meint "300 Euro Strafe sind zu hoch. Das Tier hat doch nur 30 Euro gekostet".

Dienstag, 9. Dezember 2008

Australien gegen die Simpsons: Strafe für Porno-Comic


Offizieller Simpsons-Comic

Nachdem britische Provider den Zugriff auf die Online-Enzyklopädie Wikipedia gesperrt haben, weil dort das Cover eines vor 32 Jahren veröffentlichten Albums der Rockband Scorpions gezeigt wird, auf dem ein nacktes Mädchen zu sehen ist, hat das höchste Gericht des australischen Bundesstaates New South Wales am heutigen Montag eine weitere umstrittene Entscheidung getroffen: Der New South Wales Supreme Court befand, dass die Figuren der US-amerikanischen Zeichentrickserie The Simpsons nach den Gesetzen des Bundesstaates und des Commonwealth als "Personen" zu gelten hätten – und dass Darstellungen sexueller Handlungen dieser Figuren deshalb als Pornografie zu werten sind.

In dem Supreme-Court-Verfahren ging es um den Fall eines Mannes aus Sydney, dem der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wurde. Der Mann hatte nicht autorisierte Simpsons-Cartoons aus dem Internet geladen, die unter anderem Bart, Lisa and Maggie Simpson bei sexuellen Handlungen zeigten. Der Parramatta Local Court in Sydney verurteilte ihn deshalb im Februar 2008 zur Zahlung von insgesamt 3000 australischen Dollar (umgerechnet 1528 Euro) und verhängte eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Verurteilte legte daraufhin Berufung ein, die er damit begründete, dass sich die fiktiven Simpsons-Figuren "deutlich und beabsichtigt" von menschlichen Vorbildern unterscheiden würden und deshalb keine Pornografie darstellten.

xx-cams.com


Der zuständige Richter am NSW Supreme Court, Michael Adams, folgte dieser Auffassung aber nicht, sondern lehnte den Berufungsantrag ab. In den fraglichen Cartoons hätten die Figuren Genitalien, die "augenscheinlich menschlich" seien, begründete der Richter seine Entscheidung. Der Gesetzgeber sei im Übrigen verpflichtet, nicht nur die direkte sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, sondern er müsse auch die Produktion etwa von Comics unterbinden, "mit denen die Nachfrage nach Material gefördert werden könnte, das den tatsächlichen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat". Adams räumte aber ein, dass es sich bei dem Fall um eine "schwierige Materie" handele, die erstmals Thema vor Gericht gewesen sei – die Prozessbeteiligten sollen ihre Kosten deshalb jeweils selbst tragen.

Quelle: heise.de