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Donnerstag, 22. Januar 2009

Ex-Freundin im Rausch vergewaltigt

Weil er seine Ex-Freundin vergewaltigte, hat ein Heidelberger Gericht einen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Zudem muss der Vater von drei Kindern 6000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Der Täter hatte die 20-Jährige im Juli 2008 stundenlang in seiner Wohnung in Heidelberg eingesperrt. Dort verging sich der 33-Jährige mehrfach sexuell an der jungen Frau und misshandelte sie.

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Der Vorsitzende Richter Christian Mühlhoff sprach von einem "längeren Martyrium". Opfer und Täter sind vom Alkohol abhängig. Sie hatten sich ein halbes Jahr zuvor bei einer Entgiftung in einer psychiatrischen Klinik kennen gelernt. Kurze Zeit später begann der Mann wieder zu trinken und wurde gewalttätig. In einer SMS drohte er nach einem Streit: "Verlogene Schlampe, ich werde mich an Dir rächen."

Am nächsten Tag versuchte die junge Frau, ein klärendes Gespräch zu führen. Doch reden wollte der angetrunkene Täter nicht. Er schloss die Tür seines Zimmers ab und vergewaltigte sie mehrere Male. Mit Gewalt unterband er ihre Fluchtversuche, schlug auf sie ein, würgte sie, riss an ihren Haaren und setzte ein scharfes Messer an den Hals des verängstigten Opfers. Damit nicht genug. Er drohte damit, mehrere Männer herbeizuholen, die sie vergewaltigen würden. "Er wollte sie demütigen", sagte Richter Mühlhoff. Schließlich gelang es der Frau, ihren Vater anzurufen, der sie abholte.

Sie leidet seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung und verbrachte mehrere Monate in einer Klinik. "Sie hat Ängste und Schlafstörungen", berichtete ihr Anwalt Thomas Franz. Immer wieder werde seine Mandantin von Erinnerungen an das schreckliche Geschehen übermannt und paralysiert.

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Der Angeklagte hatte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt. Die Mutter seiner drei Kinder verfolgte die gestrige Urteilsverkündung als Zuhörerin. Die Strafkammer befand den 33-Jährigen der Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung für schuldig. Die Angaben des Opfers seien glaubwürdig. Dass der Täter damals bis zu zwei Promille im Blut hatte, habe zwar zu einer "gewissen Enthemmung" geführt.

Einen Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit vermochten die Richter jedoch nicht zu erkennen. Die Strafkammer blieb mit dem Urteil neun Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und des Opferanwaltes.

Quelle: www.wormser-zeitung.de

Freitag, 9. Januar 2009

Von Neonazis misshandelter Kevin gestorben


Tatort Dorfteich in Pömmelte: "Der kriegt heute noch ein paar aufs Maul" /www.dbutzmann.de

Drei Jahre nach seinem Martyrium ist der 2006 von Neonazis schwer misshandelte Kevin aus Pömmelte in Sachsen-Anhalt tot.

Der inzwischen 15-jährige Junge starb bereits am 28. Dezember bei einem Winterausflug seines Kinderheims in Thüringen, wie der Rechtsbeistand seiner Mutter am Freitag der AP sagte. Der Hamburger Rechtsanwalt Thomas Kämmer bestätigte eine Meldung der «Bild»-Zeitung, wonach die Todesursache noch nicht geklärt ist. Er habe deshalb die Einäscherung stoppen lassen, damit geprüft werden kann, ob sein Tod eine Spätfolge der damaligen Misshandlungen ist.



Der Überfall auf Kevin am 9. Januar 2006 hatte seinerzeit Aufsehen weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus erregt. 75 Minuten lang wurde der damals Zwölfjährige in dem Dorf Pömmelte, unweit von Magdeburg, von fünf rechten Schlägern traktiert. Als Grund des Übergriffs wird die dunkle Haarfarbe des Sohns einer deutschen Mutter und eines äthiopischen Vaters angenommen.

Geschlagen, gewürgt und gedemütigt
Von den Rechtsextremisten wurde er seinerzeit mitten in dem kleinen Ort angegriffen, mit ausländerfeindlichen Parolen beschimpft und misshandelt. Über eine Stunde lang schlugen und würgten sie Kevin und traten auf ihn ein. Den Schlägern, die auch eine brennende Zigarette in seinem Gesicht ausdrückten, musste er noch die Stiefel lecken. Der Junge erlitt unter anderem ein schweres Schädelhirntrauma und lag 14 Tage im Krankenhaus. Vier seiner Peiniger wurden wenige Monate später zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der 20-jährige Haupttäter, ein bekennender Neonazi, musste für drei Jahre und sechs Monate in Jugendhaft.

Freundschaft mit entführter Stefanie geschlossen
Die Anteilnahme am Schicksal des Jungen, der seitdem in einem Kinderheim im thüringischen Bernburg lebte, war gross. Viele spendeten für eine Delfintherapie, die Kevin half, das Erlebte zu verarbeiten. Dabei lernte er auch die von einem Sexualstraftäter in Dresden entführte Stefanie kennen, die zusammen mit ihren Eltern neben seiner eigenen Mutter zur wichtigsten Bezugsperson des Jungen wurde. Seine Mutter sah Kevin an Heiligabend zum letzten Mal. Tags darauf fuhr der Junge mit einer Gruppe aus seinem Kinderheim zu einer Winterfreizeit nach Tambach-Dietharz im Thüringer Wald.

Dort klagte er den Angaben zufolge drei Tage später über Schwindel. Seine Betreuerin fand den Jungen bewusstlos im Bett und rief den Notarzt, wie der Anwalt weiter berichtete. Die Versuche des Mediziners, Kevins wiederzubeleben, blieben jedoch erfolglos. Woran der Junge gestorben ist, sei nach wie vor unklar.


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Tod möglicherweise Spätfolge der Misshandlung
«Es ist nicht ausgeschlossen, dass Kevin an den Spätfolgen des Übergriffs gestorben ist», begründet der Jurist der Kanzlei BKP Hamburg den von ihm erwirkten Stopp der Einäscherung. «Schliesslich hatte Kevin damals ein schweres Schädelhirntrauma erlitten. Wir wissen nicht, ob überhaupt eine vollumfängliche Obduktion stattgefunden hat oder nur eine Besichtigung, ob ein rechtsmedizinisches Gutachten vorliegt. Wenn ja, wurde der Kopf gründlich untersucht? Wurden die Befunde von damals herangezogen?», sagte Kämmer der AP.

Keine Konsequenzen mehr für die Täter
Insgesamt 19 Fragen hat der Jurist aufgelistet und der Polizei Gotha übergeben. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte bereits zuvor ein Todesursachenermittlungsverfahren eingeleitet. Sollte Kevin an den Spätfolgen des Neonaziüberfalls gestorben sein, hat das für die Schläger aber keine juristischen Konsequenzen mehr. Der Fall gilt rechtlich gesehen mit der Verurteilung der Täter als beendet.

Sollte es allerdings Versäumnisse bei den Nachuntersuchungen gegeben haben, will das der Anwalt nicht auf sich beruhen lassen. «Eins ist klar: Wir werden der Sache auf den Grund gehen», kündigt Kämmer an. «Es ist unglaublich, dass wir elf Tage nach Kevins Tod keine Informationen von Heim und Jugendamt erhalten.» Inzwischen hat der Anwalt Akteneinsicht beantragt.

Quelle: 20min.ch