Im US-Bundesstaat Montana bekannte sich ein 23-Jähriger vor Gericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie schuldig. Er hatte Videos von sich und seiner 16-jährigen Freundin beim Sex gemacht..
Das Opfer war zwar damals alt genug, mit dem Angeklagten Geschlechtsverkehr zu haben, aber zu jung für die Aufnahmen. Dazu hätte sie nämlich 18 sein müssen.
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Daniel Scott Michaelis räumte laut Staatsanwaltschaft ein, das Video von sich und seiner damaligen Freundin im November 2006 gedreht zu haben. Das Band und die dafür verwendete Kamera waren von den Behörden beschlagnahmt worden.
Anschuldigungen des Mädchens, er hätte mit seinem Mobiltelefon auch eindeutige Aufnahmen von ihr gemacht und gedroht, diese ins Internet zu stellen, wies der Beschuldigte zurück. Ihm werden in Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft 37 Monate Gefängnis in Aussicht gestellt. Die gesetzliche Strafandrohung liegt bei bis zu zehn Jahren Haft und fast 200.000 Euro Geldstrafe. Das Urteil wird im Mai gefällt, bis dahin bleibt Michaelis in Haft.
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Quelle: billingsgazette.net
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Donnerstag, 5. Februar 2009
Sonntag, 25. Januar 2009
Ex-NPD-Abgeordneter wegen Kinderpornografie vor Gericht
Am 16. März verhandelt das Amtsgericht Meißen gegen den ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten Matthias Paul wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder und Videos.Bisher sei nur ein einziger Verhandlungstag geplant sein, sagte eine Gerichtssprecherin am Sonntag in Dresden.
Im November 2006 durchsuchte die Staatsanwaltschaft das Landtags- und Bürgerbüro Matthias Pauls sowie dessen Privatwohnung und beschlagnahmte dabei mehrere Videos, CDs und Computer. Die Eröffnung des Verfahrens verzögerte sich, weil zwei Richter während der Ermittlungen erkrankt sein sollen, erklärte die Gerichtssprecherin weiter.
Paul hatte nach der Razzia und wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe sein Mandat wie auch alle Parteiämter niedergelegt. Der gelernte Stahlbetonbauer war stellvertretendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss sowie Vorsitzender des Umweltausschusses im Parlament. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Quelle: endstation-rechts.de
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Montag, 19. Januar 2009
Kinderporno-Anzeige gegen Hessens Justizminister
Jürgen Banzer ist geschäftsführender hessischer Kultusminister und Justizminister © Frank Rumpenhorst/DPA Harte Vorwürfe am Tag nach der Landtagswahl: Gegen den hessischen Justizminister Jürgen Banzer liegt eine Strafanzeige wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor. "Verleumdung", sagt der Minister - und erstattet Anzeige.
Der hessische Justiz- und Kultusminister Jürgen Banzer muss sich gegen schwerwiegende Vorwürfe zur Wehr setzen. Wie aus Regierungskreisen am Montag in Wiesbaden verlautete, wird dem CDU-Politiker in einer Strafanzeige der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Banzer selbst wies die Vorwürfe zurück.
"Die Verleumdungen sind empörend und völlig aus der Luft gegriffen", sagte der Minister am Montag in Wiesbaden. Er habe am Sonntag Strafanzeige beim hessischen Landeskriminalamt erstattet. Der Urheber dieser Verleumdungskampagne werde ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Jürgen Banzer ist seit 2005 Justizminister in Hessen, nach der Wahl 2008 hat er außerdem geschäftsführend das Amt des Kultusministers übernommen. Der 53-jährige Anwalt ist verheiratet und hat keine Kinder.
Quelle: www.stern.de
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Dienstag, 13. Januar 2009
Kinderpornografie: Musiklehrer bekennt sich schuldig
Ein 58-jähriger Musiklehrer aus Fresno im US-Bundesstaat Kalifornien bekannte sich vor Gericht wegen Kinderpornografie schuldig. Der mögliche Strafrahmen beträgt bis zu sechseinhalb Jahre Haft.Nach seinem Geständnis am Montag wurde terry Zane inhaftiert. Sein Verteidiger zeigte sich dennoch zufrieden. Zane wurden ursprünglich mehr als 100 einschlägige Delikte vorgeworfen.
Die Polizei von Fresno wurde auf Zane im Juli vergangenen Jahres aufmerksam, als er seinen PC zur Reparatur in ein Fachgeschäft brachte. Der Besitzer des Geschäfts meldete der Polizei die Kinderporno-Fotos, die sich auf der Festplatte befanden.
Bei einer Untersuchung fand die Polizei dann insgesamt 1.000 Aufnahmen unbekleideter Kinder.
Quelle: mercurynews.com
Bild: flickr.com
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Dienstag, 9. Dezember 2008
Australien gegen die Simpsons: Strafe für Porno-Comic
Offizieller Simpsons-Comic
Nachdem britische Provider den Zugriff auf die Online-Enzyklopädie Wikipedia gesperrt haben, weil dort das Cover eines vor 32 Jahren veröffentlichten Albums der Rockband Scorpions gezeigt wird, auf dem ein nacktes Mädchen zu sehen ist, hat das höchste Gericht des australischen Bundesstaates New South Wales am heutigen Montag eine weitere umstrittene Entscheidung getroffen: Der New South Wales Supreme Court befand, dass die Figuren der US-amerikanischen Zeichentrickserie The Simpsons nach den Gesetzen des Bundesstaates und des Commonwealth als "Personen" zu gelten hätten – und dass Darstellungen sexueller Handlungen dieser Figuren deshalb als Pornografie zu werten sind.
In dem Supreme-Court-Verfahren ging es um den Fall eines Mannes aus Sydney, dem der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wurde. Der Mann hatte nicht autorisierte Simpsons-Cartoons aus dem Internet geladen, die unter anderem Bart, Lisa and Maggie Simpson bei sexuellen Handlungen zeigten. Der Parramatta Local Court in Sydney verurteilte ihn deshalb im Februar 2008 zur Zahlung von insgesamt 3000 australischen Dollar (umgerechnet 1528 Euro) und verhängte eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Verurteilte legte daraufhin Berufung ein, die er damit begründete, dass sich die fiktiven Simpsons-Figuren "deutlich und beabsichtigt" von menschlichen Vorbildern unterscheiden würden und deshalb keine Pornografie darstellten.
Der zuständige Richter am NSW Supreme Court, Michael Adams, folgte dieser Auffassung aber nicht, sondern lehnte den Berufungsantrag ab. In den fraglichen Cartoons hätten die Figuren Genitalien, die "augenscheinlich menschlich" seien, begründete der Richter seine Entscheidung. Der Gesetzgeber sei im Übrigen verpflichtet, nicht nur die direkte sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, sondern er müsse auch die Produktion etwa von Comics unterbinden, "mit denen die Nachfrage nach Material gefördert werden könnte, das den tatsächlichen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat". Adams räumte aber ein, dass es sich bei dem Fall um eine "schwierige Materie" handele, die erstmals Thema vor Gericht gewesen sei – die Prozessbeteiligten sollen ihre Kosten deshalb jeweils selbst tragen.
Quelle: heise.de
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