Mit sechseinhalb Jahren Gefängnis hat das Landgericht Freiburg fünf Vergewaltigungen und fünf Körperverletzungen geahndet, die ein 34-jähriger Iraker innerhalb von drei Jahren an seiner damaligen Lebensgefährtin in Lörrach verübt hatte. Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe bestritten.Von ursprünglich 21 Anklagepunkten sind am Ende zehn übrig geblieben, nachdem die anderen wegen „relativer Bedeutungslosigkeit“ eingestellt worden sind. Dabei, so hatte es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer angedeutet, bildeten die 21 Anklagepunkte nur die Spitze des Eisberges an Gewalt und Demütigungen, die die damalige Lebensgefährtin des 34-Jährigen bis zur Anzeige durch ihren Hausarzt Ende Januar 2008 ausgehalten habe.
Eine Antwort darauf, warum die Frau an dieser Beziehung, an diesem sehr männlichen und stolzen Angeklagten aus einem arabischen Kulturkreis, wie ihn seine Verteidigerin im Plädoyer beschrieben hatte, so unumstößlich festgehalten hatte, hat das Gericht nicht geben können. „Wie schwer wiegt die Schuld eines Menschen, der aus einem andern Kulturkreis kommt, der ein anderes Frauenbild und einen anderen Ehrbegriff hat als unsere Gesellschaft?“, fragte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung.

„Und wie müssen wir einen Frau einschätzen, die das so lange mitmacht?“ Sein Fazit: „Es gibt keine Patentantwort auf diese Fragen.“ Für das Gericht war indes klar, dass die Aussagen der Frau der Wahrheit entsprechen. Zu eindeutig ihre Erinnerungen, die vielen außergewöhnlichen Details und die bei ihr ausgelösten Gefühle. Physisch und psychisch mitgenommen, musste sie nach der Anzeige sechs Monate stationär therapiert werden, verlor deshalb ihre Anstellung.
Ausdrücklich hat das Gericht der Frau keine Mitschuld gegeben. Es ist jedoch strafmildernd davon ausgegangen, dass die Beziehung als solche höchst problembehaftet gewesen sei. Das Gericht hat bei der Strafzumessung – der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft gefordert – ebenfalls strafmildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht der Vergewaltiger sei, der hinter einem Baum hervorspringe und wahllos immer wieder andere Frauen vergewaltige: „Wir müssen bei der Strafzumessung in diesem Fall auch alle anderen denkbaren Fälle von Vergewaltigung im Blick haben.“ Für zwei der fünf Vergewaltigungen hat das Gericht Einzelstrafen von je fünf Jahren und drei Monaten verhängt, die anderen Einzelstrafen lagen darunter. Beim Strafmaß musste das Gericht eine schuldangemessene Strafe finden, die zwischen der höchsten Einzelstrafe (fünf Jahre und drei Monate) und der Höchststrafe (15 Jahre) liegt. So kamen die Richter auf die sechseinhalb Jahre.
Dem Angeklagten machte die Verurteilung sichtlich zu schaffen. Zunehmend war er während der Urteilsbegründung nervös geworden. Hin und wieder hatte er mit verneinender Geste seinen Kopf geschüttelt. Zeitweise schien er mit Tränen zu kämpfen. Doch am Ende hatte er sich wieder voll im Griff. Hocherhobenen Hauptes verließ er den Gerichtssaal.

Quelle: suedkurier.de