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Dienstag, 27. Januar 2009

Nach der Disco vergewaltigt

Der fröhliche Tanzabend in einer Nürnberger Disco endete mit einer Vergewaltigung: Ein Jahr später kämpft eine 22-Jährige mit den Folgen der Tat. Der vorbestrafte Angeklagte Erol F. (20) kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Am 2. März 2008 war Sabine H. mit Freundinnen und ihrer Schwester unterwegs, in einer Disco lernten sie eine Clique junger Männer kennen. Sie lachten, flirteten. Später machte sich die Gruppe auf den Heimweg, Sabine H. blieb mit dem 20-jährigen Erol F. zurück. Die beiden küssten sich, dann wollte Erol F. mehr. Sabine H., sexuell unerfahren, wehrte sich gegen die Fummeleien. Da wurde der junge Mann rabiat: Er riss Sabine H. an ihren langen Haaren, zwang sie zum Oralverkehr. Dass die junge Frau weinte, scherte ihn in dieser Nacht wenig.

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Fast ein Jahr später treffen sich Sabine H. und Erol F. zum ersten Mal nach der Tat wieder. Über seinen Anwalt, Martin Kefer, hatte der Angeklagte versucht, Kontakt zu seinem Opfer aufzunehmen. Er hatte einen Entschuldigungsbrief geschrieben, Schmerzensgeld angeboten und darauf gehofft, sich mit Sabine H. außerhalb des Gerichtssaals zu einigen. Doch die junge Frau schreckte zurück - sie wollte keinen Kontakt zu ihrem Peiniger. Außerdem, so erklärt ihre Anwältin, Andrea Kühne, leidet Sabine H. bis heute unter den Folgen der Tat: Tagsüber wagt sich die 22-Jährige kaum alleine aus dem Haus, nachts schreckt sie aus ihren Träumen hoch.

Für Sabine H. bedeutet der Prozess, wie häufig bei Vergewaltigungsopfern, Belastung und Befreiung gleichermaßen. Sie hofft, dass ihr geglaubt wird, sie erwartet, dass der Angeklagte schuldig gesprochen wird - wie schwer die Strafe ausfällt, ist für sie dagegen kaum entscheidend.

Für den Angeklagten Erol F. ist die Situation vor dem Jugendgericht nicht neu. Er ist mehrfach vorbestraft - unter anderem, weil er seine frühere Freundin verprügelte. Einen Übergriff, den er als «Kindergeschichte« bagatellisiert. Und obwohl er die Vergewaltigung von Anfang an einräumt - als Richterin Andrea Elfrich nachhakt, spielt er auch diese Tat herunter. «Ich hab’s halt übertrieben«, sagt er und nennt die Attacke «irgendwie ja doch keine richtige Vergewaltigung«. Richterin Andrea Elfrich weist ihn immer wieder zurecht.

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Dennoch kommt Erol F. mit einem blauen Auge davon: Zum Zeitpunkt der Tat war er 20 Jahre alt, die Jugendgerichtshilfe stellt deutliche Reiferückstände fest. Nach Jugendrecht wird er zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. An Sabine H. muss er 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Noch kann Sabine H. mit den Erlebnissen nicht abschließen, ein weiterer Prozess dürfte folgen. Während sie mit ihrem Peiniger auf der Straße kämpfte, wurde ihre Schwester - wahrscheinlich von Erol Fs. Freunden - schikaniert. Noch ermittelt die Staatsanwaltschaft. Klar ist: Sie erlitt einen Nasenbeinbruch. Und auch hier ist die Rede von einem sexuellen Übergriff.

Quelle: hilpoltsteiner-zeitung.de

Frau als Sklavin: Sechseinhalb Jahre Haft

Mit sechseinhalb Jahren Gefängnis hat das Landgericht Freiburg fünf Vergewaltigungen und fünf Körperverletzungen geahndet, die ein 34-jähriger Iraker innerhalb von drei Jahren an seiner damaligen Lebensgefährtin in Lörrach verübt hatte. Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe bestritten.

Von ursprünglich 21 Anklagepunkten sind am Ende zehn übrig geblieben, nachdem die anderen wegen „relativer Bedeutungslosigkeit“ eingestellt worden sind. Dabei, so hatte es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer angedeutet, bildeten die 21 Anklagepunkte nur die Spitze des Eisberges an Gewalt und Demütigungen, die die damalige Lebensgefährtin des 34-Jährigen bis zur Anzeige durch ihren Hausarzt Ende Januar 2008 ausgehalten habe.

Eine Antwort darauf, warum die Frau an dieser Beziehung, an diesem sehr männlichen und stolzen Angeklagten aus einem arabischen Kulturkreis, wie ihn seine Verteidigerin im Plädoyer beschrieben hatte, so unumstößlich festgehalten hatte, hat das Gericht nicht geben können. „Wie schwer wiegt die Schuld eines Menschen, der aus einem andern Kulturkreis kommt, der ein anderes Frauenbild und einen anderen Ehrbegriff hat als unsere Gesellschaft?“, fragte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung.

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„Und wie müssen wir einen Frau einschätzen, die das so lange mitmacht?“ Sein Fazit: „Es gibt keine Patentantwort auf diese Fragen.“ Für das Gericht war indes klar, dass die Aussagen der Frau der Wahrheit entsprechen. Zu eindeutig ihre Erinnerungen, die vielen außergewöhnlichen Details und die bei ihr ausgelösten Gefühle. Physisch und psychisch mitgenommen, musste sie nach der Anzeige sechs Monate stationär therapiert werden, verlor deshalb ihre Anstellung.

Ausdrücklich hat das Gericht der Frau keine Mitschuld gegeben. Es ist jedoch strafmildernd davon ausgegangen, dass die Beziehung als solche höchst problembehaftet gewesen sei. Das Gericht hat bei der Strafzumessung – der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft gefordert – ebenfalls strafmildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht der Vergewaltiger sei, der hinter einem Baum hervorspringe und wahllos immer wieder andere Frauen vergewaltige: „Wir müssen bei der Strafzumessung in diesem Fall auch alle anderen denkbaren Fälle von Vergewaltigung im Blick haben.“ Für zwei der fünf Vergewaltigungen hat das Gericht Einzelstrafen von je fünf Jahren und drei Monaten verhängt, die anderen Einzelstrafen lagen darunter. Beim Strafmaß musste das Gericht eine schuldangemessene Strafe finden, die zwischen der höchsten Einzelstrafe (fünf Jahre und drei Monate) und der Höchststrafe (15 Jahre) liegt. So kamen die Richter auf die sechseinhalb Jahre.

Dem Angeklagten machte die Verurteilung sichtlich zu schaffen. Zunehmend war er während der Urteilsbegründung nervös geworden. Hin und wieder hatte er mit verneinender Geste seinen Kopf geschüttelt. Zeitweise schien er mit Tränen zu kämpfen. Doch am Ende hatte er sich wieder voll im Griff. Hocherhobenen Hauptes verließ er den Gerichtssaal.

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Quelle: suedkurier.de

Prozessbeginn in Kelheim: Vergewaltigung und Körperverletzung

Wegen Vergewaltigung in drei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen musste sich heute ein 32-jähriger Albaner vor dem Regensburger Landgericht verantworten. Dem in Kelheim wohnhaften Mann wird vorgeworfen, Ende 2007 und Anfang 2008 seine damalige Freundin zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.

Seit neun Monaten sitzt Salih R. in Untersuchungshaft. Die Anklagen gegen den Mann sind schwerwiegend: Weihnachten 2007 soll er von seiner damalige Freundin Oralverkehr in ihrer Wohnung gefordert haben. Wegen der Anwesenheit zweier Gäste weigerte sich die Frau jedoch. Daraufhin zwang der Angeklagte sie zum Geschlechtsverkehr. Wenige Wochen später nötigte der Angeklagte seine Freundin erneut zu sexuellen Handlungen. Dabei bedrohte er das Opfer mit seinem Rottweiler. Da der Kampfhund die Frau schon einmal schwer am Oberschenken verletzt hatte und der Angeklagte drohte den Hund wieder auf sie zu hetzen, befriedigte die Frau ihn oral.eien zum Teil geständig und wurden in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.

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Salih R. wird noch ein weiterer sexueller Missbrauch vorgeworfen. Mitte März 2008 hat er einer Besucherin der Diskothek, in der er als Türsteher arbeitet, angeboten, sie nach Hause zu fahren. Doch stattdessen fuhr er mit der Frau auf einen Parkplatz und zwang sie zum Geschlechtsverkehr. Während der Angeklagte sich an der jungen Frau verging, rief diese in ihrer Not eine Freundin an. Dieses Gespräch wurde von der Freundin aufgezeichnet. Allerdings wurde heute die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Frage gestellt. So sagte ein Zeuge aus, die Frauen hätten die Vergewaltigung nur erfunden, da der Angeklagte „ein Arschloch“ sei.

Sollte Salih R. verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren. Das Urteil könnte noch diese Woche fallen.

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Quelle: tvaktuell.com