Der fröhliche Tanzabend in einer Nürnberger Disco endete mit einer Vergewaltigung: Ein Jahr später kämpft eine 22-Jährige mit den Folgen der Tat. Der vorbestrafte Angeklagte Erol F. (20) kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.Am 2. März 2008 war Sabine H. mit Freundinnen und ihrer Schwester unterwegs, in einer Disco lernten sie eine Clique junger Männer kennen. Sie lachten, flirteten. Später machte sich die Gruppe auf den Heimweg, Sabine H. blieb mit dem 20-jährigen Erol F. zurück. Die beiden küssten sich, dann wollte Erol F. mehr. Sabine H., sexuell unerfahren, wehrte sich gegen die Fummeleien. Da wurde der junge Mann rabiat: Er riss Sabine H. an ihren langen Haaren, zwang sie zum Oralverkehr. Dass die junge Frau weinte, scherte ihn in dieser Nacht wenig.

Fast ein Jahr später treffen sich Sabine H. und Erol F. zum ersten Mal nach der Tat wieder. Über seinen Anwalt, Martin Kefer, hatte der Angeklagte versucht, Kontakt zu seinem Opfer aufzunehmen. Er hatte einen Entschuldigungsbrief geschrieben, Schmerzensgeld angeboten und darauf gehofft, sich mit Sabine H. außerhalb des Gerichtssaals zu einigen. Doch die junge Frau schreckte zurück - sie wollte keinen Kontakt zu ihrem Peiniger. Außerdem, so erklärt ihre Anwältin, Andrea Kühne, leidet Sabine H. bis heute unter den Folgen der Tat: Tagsüber wagt sich die 22-Jährige kaum alleine aus dem Haus, nachts schreckt sie aus ihren Träumen hoch.
Für Sabine H. bedeutet der Prozess, wie häufig bei Vergewaltigungsopfern, Belastung und Befreiung gleichermaßen. Sie hofft, dass ihr geglaubt wird, sie erwartet, dass der Angeklagte schuldig gesprochen wird - wie schwer die Strafe ausfällt, ist für sie dagegen kaum entscheidend.
Für den Angeklagten Erol F. ist die Situation vor dem Jugendgericht nicht neu. Er ist mehrfach vorbestraft - unter anderem, weil er seine frühere Freundin verprügelte. Einen Übergriff, den er als «Kindergeschichte« bagatellisiert. Und obwohl er die Vergewaltigung von Anfang an einräumt - als Richterin Andrea Elfrich nachhakt, spielt er auch diese Tat herunter. «Ich hab’s halt übertrieben«, sagt er und nennt die Attacke «irgendwie ja doch keine richtige Vergewaltigung«. Richterin Andrea Elfrich weist ihn immer wieder zurecht.

Dennoch kommt Erol F. mit einem blauen Auge davon: Zum Zeitpunkt der Tat war er 20 Jahre alt, die Jugendgerichtshilfe stellt deutliche Reiferückstände fest. Nach Jugendrecht wird er zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. An Sabine H. muss er 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Noch kann Sabine H. mit den Erlebnissen nicht abschließen, ein weiterer Prozess dürfte folgen. Während sie mit ihrem Peiniger auf der Straße kämpfte, wurde ihre Schwester - wahrscheinlich von Erol Fs. Freunden - schikaniert. Noch ermittelt die Staatsanwaltschaft. Klar ist: Sie erlitt einen Nasenbeinbruch. Und auch hier ist die Rede von einem sexuellen Übergriff.
Quelle: hilpoltsteiner-zeitung.de