
Der Bozner Priester Giorgio Carli war am 20. Februar 2006 in erster Instanz vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen frei gesprochen worden. Er selbst hatte von Anfang an erklärt, dass er sich nichts habe zu Schulden gekommen lassen.

Am 16. April des vergangenen Jahres kippte das Oberlandesgericht den Freispruch: Don Carli wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verfügte auch, dass er an die Frau 500.000 Euro und an ihre Eltern 200.000 Euro Schadenersatz zahlen muss. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Don Carli haben Berufung eingelegt.
86 Seiten und zehn Einwände umfasst die Kassationsbeschwerde, die Don Carlis Rechtsanwälte Alberto Valenti und Franco Coppi – der schon Senator Giulio Andreotti vertreten hat –hinterlegt haben. Ihrer Ansicht nach sei das ganze bisherige Verfahren als nichtig anzusehen, da das mutmaßliche Opfer viele Jahre zu spät Strafanzeige gestellt habe.

Sollte der Priester, der von Beginn an seine Unschuld beteuert hat, am 19. März vom Kassationsgericht schuldig gesprochen werden, dann wird er seine Haft im Gefängnis absitzen müssen.
Quelle: stol.it
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