Donnerstag, 22. Januar 2009

Ex-Freundin im Rausch vergewaltigt

Weil er seine Ex-Freundin vergewaltigte, hat ein Heidelberger Gericht einen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Zudem muss der Vater von drei Kindern 6000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Der Täter hatte die 20-Jährige im Juli 2008 stundenlang in seiner Wohnung in Heidelberg eingesperrt. Dort verging sich der 33-Jährige mehrfach sexuell an der jungen Frau und misshandelte sie.

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Der Vorsitzende Richter Christian Mühlhoff sprach von einem "längeren Martyrium". Opfer und Täter sind vom Alkohol abhängig. Sie hatten sich ein halbes Jahr zuvor bei einer Entgiftung in einer psychiatrischen Klinik kennen gelernt. Kurze Zeit später begann der Mann wieder zu trinken und wurde gewalttätig. In einer SMS drohte er nach einem Streit: "Verlogene Schlampe, ich werde mich an Dir rächen."

Am nächsten Tag versuchte die junge Frau, ein klärendes Gespräch zu führen. Doch reden wollte der angetrunkene Täter nicht. Er schloss die Tür seines Zimmers ab und vergewaltigte sie mehrere Male. Mit Gewalt unterband er ihre Fluchtversuche, schlug auf sie ein, würgte sie, riss an ihren Haaren und setzte ein scharfes Messer an den Hals des verängstigten Opfers. Damit nicht genug. Er drohte damit, mehrere Männer herbeizuholen, die sie vergewaltigen würden. "Er wollte sie demütigen", sagte Richter Mühlhoff. Schließlich gelang es der Frau, ihren Vater anzurufen, der sie abholte.

Sie leidet seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung und verbrachte mehrere Monate in einer Klinik. "Sie hat Ängste und Schlafstörungen", berichtete ihr Anwalt Thomas Franz. Immer wieder werde seine Mandantin von Erinnerungen an das schreckliche Geschehen übermannt und paralysiert.

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Der Angeklagte hatte vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt. Die Mutter seiner drei Kinder verfolgte die gestrige Urteilsverkündung als Zuhörerin. Die Strafkammer befand den 33-Jährigen der Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung für schuldig. Die Angaben des Opfers seien glaubwürdig. Dass der Täter damals bis zu zwei Promille im Blut hatte, habe zwar zu einer "gewissen Enthemmung" geführt.

Einen Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit vermochten die Richter jedoch nicht zu erkennen. Die Strafkammer blieb mit dem Urteil neun Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und des Opferanwaltes.

Quelle: www.wormser-zeitung.de

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