Der 35-Jährige holte Frauen aus seinem Heimatland nach Essen und versprach ihnen gute Jobs, zum Beispiel in der Kinder- oder Senioren-Betreuung. Das dauerte allerdings. So mussten die Polinnen - der Sprache nicht mächtig, häufig eher naiv und unsicher im fremden Land - in der Wohnung des Angeklagten ausharren.

Sie wurden versorgt und sollten sich im Haushalt nützlich machen. Laut Anklage wurden sie aber auch eingesperrt, konnten sich nicht frei bewegen. Aber für diesen Vorwurf ebenso wie für den der "Ausbeutung der Arbeitskraft" bekam der Angeklagte einen Freispruch. Es gab keinen Beweis. "Die gesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt", erklärt der Vorsitzende Richter Rudolf Fink im Urteil. Vier Vergewaltigungen warf die Staatsanwaltschaft dem 35-Jährigen vor. Verurteilt wurde er dafür, zwei Frauen zum Sex gezwungen zu haben. Bestritten hat er das grundsätzlich. Die Kammer glaubte aber "den überzeugenden Schilderungen" der Zeuginnen. Positiv wertete die Kammer, dass er die Betrugsvorwürfe zugab. Auf den Namen der Frauen hatte er Handyverträge abgeschlosssen und Konten eröffnet. Damit habe sich Daniel M. ein "langfristiges Einkommen" gesichert, heißt es im Urteil.
Staatsanwalt Jörg Menard hatte acht Jahre Haft beantragt. Verteidiger Frank Roeser eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Kammer zeigt sich milde: "Wir wollen ihm die Zukunft nicht völlig verbauen", sagt Fink. Viel zu viel scheint es für die dem Angeklagten verbundenen Frauen zu sein. Sie schluchzen bitterlich im Zuschauerraum.

Quelle: www.derwesten.de
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